In Deutschland will die Bundesregierung die Rechte homosexueller Paare weiter verbessern. Künftig sollen Schwule und Lesben in eingetragenen Lebenspartnerschaften in begrenztem Umfang Kinder adoptieren können und einen Anspruch auf Hinterbliebenen-Versorgung erhalten. Das schweizer Partnerschafts-Gesetz schliesst die Möglichkeit der Adoption für gleichgeschlechtliche Paare aus.
Das Gesetz soll Anfang kommenden Jahres in Kraft treten und das Lebenspartnerschaftsgesetz aus dem Jahr 2001 ergänzen, das Verbindungen homosexueller Paar erstmals in Deutschland auf eine rechtliche Basis gestellt hat. Derzeit gibt es in der Bundesrepublik rund 5.000 eingetragene Lebenspartnerschaften.
Strittigster Punkt der Neuregelung ist die so genannte Stiefkindadoption. Sie ist vor allem für lesbische Paare relevant, bei denen eine Frau ein leibliches Kind in die Partnerschaft einbringt. Mit der Neuregelung hat die andere Frau die Möglichkeit, das Kind zu adoptieren und so Verantwortung für die Erziehung zu übernehmen.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) und der Grüne Rechtsexperte Volker Beck sprachen sich dafür aus, homosexuellen Lebenspartnerschaften langfristig die selben Adoptionsrechte zu verleihen wie verheirateten Paaren.
Die Union kritisierte, mit der Stiefkindadoption verstoße die Koalition gegen den von der Verfassung gebotenen besonderen Schutz von Ehe und Familie.
Die Neuregelung sieht auch vor, dass nach Trennungen die Lebenspartner im selben Maße füreinander einstehen müssen wie geschiedene Eheleute. Während der Lebenspartnerschaft soll künftig - wie derzeit bei Ehen schon - die so genannte Zugewinngemeinschaft gelten. Neu ist auch, dass homosexuelle Paare sich verloben können - mit der praktischen Folge, dass die Verlobten vor Gericht ein Zeugnisverweigerungsrecht erhalten.
Die Neuregelung ist nicht von der Zustimmung des Deutschen Bundesrates abhängig. Zypries erklärte allerdings, die Regierungskoalition wolle ein weiteres Gesetz auf den Weg bringen, mit dem die Lebenspartnerschaften auch im steuerlichen Bereich der Ehe gleichgestellt werden sollen - etwa über das so genannte Ehegattensplitting. Dies Regelung sei von der Zustimmung der unionsdominierten Länderkammer abhängig.
Mit der Gesetzesinitiative nimmt Rot-Grün die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf, das am 17. Juli 2002 eine Klage der unionsgeführten Länder Bayern, Sachsen und Thüringen abgewiesen hatte. Zypries betonte, Karlsruhe habe mit seinem Urteil den Gesetzgeber ermutigt, homosexuellen Paaren mehr Recht zu geben. "Wir kommen auf dem langen Marsch zur Gleichberechtigung voran", sagte Beck. | |