Rund 130 eidgenössische ParlamentarierInnen empfehlen am 5. Juni ein JA zum Partnerschaftsgesetz. Links und Dokumentation der Medienkonferenz vom 11. April 2005.
Zustimmung aus allen Parteien
Dem Komitee „JA zum Partnerschaftsgesetz“ gehören rund 130 eidgenössische ParlamentarierInnen aus sechs Parteien an. Für das Co-Präsidium, bestehend aus Persönlichkeiten von Liberalen, SP, Grünen, FDP, SVP und CVP, ist es endlich an der Zeit, die grössten Ungleichheiten zwischen gleichgeschlechtlichen und heterosexuellen Paaren aufzuheben. An der heutigen Medienkonferenz hat das Präsidium seine Hauptargumente präsentiert und die Bevölkerung dazu aufgerufen, am 5. Juni ein klares Ja für diese massvolle Vorlage in die Urne zu werfen.
Die Liebe zwischen zwei Personen des gleichen Geschlechts und ihr Wunsch nach einer festen Beziehung sind weder mehr noch weniger intensiv, weder mehr noch weniger „konform“, als bei heterosexuellen Paaren. Obwohl die schweizerische Bundesverfassung seit 1999 vorschreibt, dass niemand aufgrund seiner Lebensform diskriminiert werden darf, dauern die Ungerechtigkeiten noch immer an. Es ist nicht akzeptabel, dass etwa die Möglichkeit des Besuchs seines/r PartnerIn im Spital vom guten Willen von dessen Familie oder des pflegenden Personals abhängt. Es ist auch nicht richtig, dass beim Todesfall erhebliche erbrechtliche Benachteiligungen bestehen.
Rechte und Pflichten
Für die ParlamentarierInnen aus sechs verschiedenen eidgenössischen Parteien, welche das Co-Präsidium des heute gegründeten Komitees JA zum Partnerschaftsgesetz bilden und heute an die Öffentlichkeit getreten sind, werden diese Lücken mit der Vorlage, über die am 5. Juni abgestimmt wird, endlich geschlossen. Sie erlaubt den homosexuellen Paaren, rechtlich anerkannt zu werden - mit allen Konsequenzen, die das beim Erbrecht, beim Recht der Sozialversicherungen, beim Steuer- und Ausländerrecht aber auch bei der Unterstützungs- und bei der Unterhaltspflicht mit sich bringt.
Im Rahmen der parlamentarischen Debatte hat die nun vorliegende Kompromisslösung eine grosse Mehrheit in beiden eidgenössischen Kammern gefunden und hat damit erlaubt, einen politischen Prozess abzuschliessen, welcher bereits Jahrzehnte gedauert hat. Das bedeutet insbesondere, dass die eingetragene Partnerschaft in keiner Weise mit einer Ehe zu vergleichen ist. Adoption und die Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin bleiben den Paaren verwehrt. Dafür trägt sie stark dazu bei, dass die verschiedenen Teile unsere Gesellschaft gleichberechtigt behandelt werden.
Das Co-Präsidium des überparteilichen Komitees „JA zum Partnerschaftsgesetz bilden Jean-Michel Gros (Liberale), Claude Janiak und Liliane Maury-Pasquier (SP), Anne-Catherine Menétrey-Savary und Ruth Genner (Grüne), Rolf Schweiger und Kurt Fluri (FDP), Pierre-François Veillon (SVP) und Rosmarie Zapfl (CVP).
| |